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AGB

I. Abschluss des Vertrages

  1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma Sachsen Ballooning den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Ballonfahrt verbindlich an.
  2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Firma Sachsen Ballooning zustande. Der Vertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen.
  3. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der jeweilige Fluggast. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrt-Gesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.

II. Bezahlung und Aushändigung der Ballonfahrtunterlagen

Der Fahrpreis ist nach Annahme des Vertrages durch die Firma Sachsen Ballooning binnen 14 Tagen fällig. Die Zahlung kann als Barzahlung, per Verrechnungsscheck oder per Überweisung erfolgen. Nach Eingang der Zahlung erhält das/die Tickets ihre Gültigkeit.

III. Leistungen, Nebenabreden

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der nachfolgenden Leistungsbeschreibung sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben aus unserem Prospekt, Buchungsbestätigung und Tickets. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche u.s.w.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Firma Sachsen Ballooning.

IV. Leistungsbeschreibung / Gültigkeit

Das Zustandekommen einer Ballonfahrt unterliegt aufgrund der starken Witterungsabhängigkeit, Flugsicherungs- und behördlichen Auflagen besonderen Bedingungen. Die Leistung der Firma Sachsen Ballooning splittet sich daher grundsätzlich in eine Dienstleistung und eine Ballonfahrt, wobei der Aufwand für beide Teile jeweils ca. die Hälfte ausmacht. Die Dienstleistung besteht im wesentlichen aus der Einbuchung in unser System und der fortlaufenden Betreuung des Gastes für die Dauer der Ticketgültigkeit. Dies beinhalte unter anderem: eine nicht begrenzte Anzahl von Terminvorschlägen zur Ballonfahrt, Einbuchung auf Termine, Berücksichtigung Ihrer etwaigen Termineinschränkung, Informationen über die Durchführungsmöglichkeit der Ballonfahrten anhand der aktuellen Wetterinformationen. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass einige Termine wetterbedingt ausfallen können. Die Ballonfahrt beinhaltet eine Fahrt in einem Heißluftballon mit einer Fahrtdauer von ca. 60 Minuten. Die Ballonfahrten werden in der Regel vom 01. April bis 31. Oktober durchgeführt. Die Gültigkeit des Tickets beträgt 3 Jahre ab Ausstellungdatum. Nach Ablauf der Ticketgültigkeit, haben Sie die Möglichkeit das Ticket für 80 € um ein weiteres Jahr zu verlängern.

V. Terminvereinbarungen / Absagen

Für die Terminplanung Ihrer Ballonfahrt nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf. Die Beförderungstermine werden von uns vorgegeben, erfolgen aber unter Berücksichtigung Ihrer Terminwünsche. Eine Terminvereinbarung zwischen dem Gast und der Firma Sachsen Ballooning in mündlicher oder schriftlicher Form gilt als verbindlich. Vor dem Termin bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, sich bei uns durch einen Anruf zu informieren, ob die Ballonfahrt stattfindet. Nehmen Sie diesen Service nicht wahr, oder wird die Ballonfahrt am Startplatz aufgrund des Wetters abgesagt, geht Ihr vergebliches Antreten zum Termin nicht zu Lasten der Firma Sachsen Ballooning.

Bei Nichtantritt des Fahrtermins oder nicht rechtzeitiger Absage durch den Gast hat die Firma Sachsen Ballooning Anspruch auf eine angemessene Entschädigung:

  1. Bei Absage des Fahrtermins durch den Gast schriftlich oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten bis zu 48 Stunden vor Abfahrttermin bei Wochentagen und 72 Stunden bei Wochenendterminen: 0 %
    unter 48 Stunden vor Abfahrttermin bei Wochentagen bzw. 72 Stunden bei Wochenendterminen: 100 %
    des Fahrtpreises, es sei denn, der Firma Sachsen Ballooning gelingt es den Platz anderweitig zu besetzen oder die Fahrt wird von der Firma Sachsen Ballooning nicht durchgeführt.
  2. Bei Nichtantritt der Ballonfahrt durch den Gast: 100 % des Fahrpreises, es sei denn, die Fahrt wird von der Firma Sachsen Ballooning nicht durchgeführt.

Die Firma Sachsen Ballooning kann einen höheren Schaden geltend machen, wenn sie hierfür den Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, dass der Firma Sachsen Ballooning ein geringerer Schaden entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen.

VI. Rücktritt / Ersatzpersonen

Das für die Ballonfahrt gezahlte Buchungsentgelt wird nicht zurückerstattet.

Der Gutschein ist jedoch nach Rücksprache mit der Firma Sachsen Ballooning auf eine andere Person übertragbar.

Tritt der Fluggast vom Beförderungsvertrag zurück, werden für Bereitstellungs- und Verwaltungsaufwand folgende Gebühren berechnet:

Bis 14 Tage nach Ausstellung des Flugscheines pauschal 25 EUR. Eine Rückerstattung erfolgt nur gegen Vorlage des gültigen Flugscheines.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertägen: 14 Tage ohne Angabe von Gründen.

Danach ist ein Rücktritt nur in besonderen Fällen möglich (z. B. ernsthafte Erkrankung des Teilnehmers). Wenn eine schriftliche Bestätigung des Arztes vorliegt, erstattet die Firma Sachsen-Ballooning 50 % des Fahrpreises.

VII. Gewährleistung/Abhilfe

Weist die Ballonfahrt/Dienstleistung aus Ihrer Sicht Mängel auf, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Piloten/Geschäftsstelle. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von 1 Monat nach Ende des Vertrages etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz geltend machen. Sollten sie vor Ort den Entschluss fassen, die Ballonfahrt aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Falle über den Piloten zunächst den Mangel anzeigen.

VIII. Gesundheitliche Voraussetzungen

Körperliche Einschränkungen, gesundheitliche Probleme und Schwangerschaften sind der Firma Sachsen Ballooning bei Vertragsabschluß mitzuteilen. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Sollten sich während der Vertragslaufzeit Änderungen ergeben, ist der Fahrgast verpflichtet, diese der Firma Sachsen Ballooning unverzüglich mitzuteilen. Anderenfalls kann ein Ausschluss von der Fahrt erfolgen, der für beide Seiten unangenehm ist.

IX. Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrt

Die Nichtbeachtung der folgenden „Besonderen Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten“ kann zum Ausschluss von der Ballonfahrt führen:

  1. Vermeiden Sie Alkoholgenuss vor der Fahrt. Sie können von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden, wenn Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt besteht.
  2. Bitte beachten Sie das Rauchverbot im und um den Ballonkorb.
  3. Akute körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens vor Fahrtantritt dem Piloten bekannt zugeben.
  4. Schwangere Frauen sind von der Beförderung ausgeschlossen.
  5. Der Pilot kann Sie beim Auf- und Abrüsten des Ballons aktiv beteiligen, wenn Sie damit einverstanden sind.
  6. Tragen Sie bitte sportliche, der Jahreszeit gemäße Kleidung. Unbedingt erforderlich sind flache, feste und geschlossene Schuhe, am besten höhere Schuhe, die auch das Fußgelenk schützen. Bei unzureichendem Schuhwerk können Sie von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden.
  7. Zum Schutz Ihres Kopfes vor der Wärmeeinstrahlung des Brenners ist unter Umständen eine Kopfbedeckung notwendig!
  8. Allen Anweisungen des Piloten muss in beiderseitigem Interesse Folge geleistet werden.
  9. Werfen Sie keine Gegenstände über Bord!
  10. Keine Leinen oder Schläuche berühren.
  11. Vorsicht mit Videokameras/Fotoapparaten. Bei Verlust oder Hinausfallen/Beschädigung besteht keine Haftung.
  12. Bei der Landung des Ballons halten Sie sich bitte an den im Ballonkorb eigens dafür angebrachten Haltegriffen (und nicht am Korbrand oder anderswo) mit beiden Händen gut fest und gehen Sie mit geschlossenen, parallel stehenden Füßen und Knien leicht schwingend in die Hocke.
  13. Verlassen Sie den Ballonkorb nach erfolgter Landung erst dann, wenn der Pilot Sie ausdrücklich dazu auffordert.
  14. Sollten wir auf einem Gelände landen müssen, das mit Ackerfrucht bewachsen ist, vermeiden Sie bitte unnötige weitere Zerstörungen des Bestandes. Bleiben Sie in unmittelbarer Nähe des Korbes und beachten Sie die Anweisungen des Piloten. Weisen Sie eventuelle Begleiter darauf hin, dass ein Befahren des Landgeländes mit fremden Fahrzeugen verboten ist. Stellen Sie Ihr Fahrzeug bitte am Straßenrand öffentlicher Wege ab.
  15. Bitte legen Sie mitgeführte Gegenstände nicht auf dem Fahrzeug, Anhänger oder am Aufrüstplatz / Landeplatz ab.

X. Schadensfälle/Verletzungen

Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Geschäftsstelle unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Kalendertagen mitzuteilen.

XI. Haftung

  1. Die Haftung des Luftfahrtunternehmens (Luftführers) ist im Rahmen der bestehenden Luftfahrtgesetze beschränkt.
  2. Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrs-Gesetz. Die eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Deckungssumme je Schadensereignis versichert. Zusätzlich besteht die gesetzlich geforderte Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von 20.000 € bei Eintritt des Tods und 20.000 € im Falle der Invalidität. Schadensersatzforderungen gegen das Luftfahrtunternehmen können nur in der Höhe der Leistungsverpflichtung der Versicherungen geltend gemacht werden.
  3. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte besteht nicht. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Der Fahrgast ist auch dafür verantwortlich, dass weitere Fahrgäste durch sein Gepäck, Foto- oder Filmgeräte nicht zu Schaden kommen.
  4. Schadensersatzansprüche des Gastes aufgrund von Fahrabsagen am Startplatz aus wetterbedingten, technischen, Flugsicherungs- oder sonstigen Gründen sind ausgeschlossen. Die Firma Sachsen Ballooning ist bemüht, Ihnen rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung der Firma Sachsen Ballooning liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.

XII. Sonstiges

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz der Firma Sachsen Ballooning.
  2. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingung ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Teile davon unberührt.